Wählergemeinschaft - Bürger für Hanau

Love-Family-Park - den Standort Hanau festschreiben

Love-Family-Park - den Standort Hanau festschreiben

Schon früher hatte die BfH die Durchführung des Love-Familily-Parks als größte Kulturveranstaltung in der Stadt Hanau unterstützt. Auch wenn man selbst einen anderen Musikgeschmack habe, hält es der Fraktionsvorsitzende Oliver Rehbein für wichtig, das Techno-Event am jetzigen Standort zu belassen. Kultur habe viele Facetten, so seine Feststellung. „Es steht der Brüder-Grimm-Stadt gut an, dem jährlichen Musikereignis, das rund 20.000 Raver auf die Großauheimer Mainwiesen lockt, einen dauerhaften Platz einzuräumen.“ Auf lange Sicht habe es sich als nicht praktikabel erwiesen, die Veranstaltung jedes Jahr auf der Grundlage einer Sondergenehmigung durchzuführen. Man müsse endlich zu einer dauerhaften Regelung kommen. BfH-Vorsitzender Michael Goebler erinnerte daran, dass sich der heutige Love-Family-Park aus bescheidenen Anfängen im früheren Dunlopbad entwickelt habe. Schon damals habe die BfH dieser Jugendveranstaltung aufgeschlossen gegenüber gestanden. Nachdem Bedenken laut geworden waren, hatte man im Ausschuss über mögliche andere Standorte gesprochen. Dabei hatte sich herausgestellt, dass es zu den Mainwiesen keine echte Alternative gibt. Keiner der in die Prüfung genommenen anderen Plätze erfülle aus der Sicht der Feuerwehr die Sicherheitsvoraussetzungen, so ihr damaliger Leiter Herr Geyer. Für den jetzigen Standtort spreche, betont Oliver Rehbein, auch das erprobte Zusammenspiel aller Sicherheitseinrichtungen, wie Bauaufsicht, Feuerwehr, Polizei, Rettungsdienste und DLRG. Auch auf den Veranstalter habe man sich stets verlassen können, habe er doch oft die städtischen Auflagen übererfüllt. Der BfH-Vorsitzenden Michael Goebler hält daher die geplante Herausnahme des Geländes aus dem Landschaftsschutzgbebiet für hinnehmbar und vertretbar. Es stehe einer Stadt wie Hanau gut an, diesem international bekannten Jugendevent einen langfristig abgesicherten Veranstaltungsort anzubieten.


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