Wählergemeinschaft - Bürger für Hanau

BfH begrüßt Spielstättenstopp

Die BfH und die Leitung der Stabsstelle Prävention zeigten sich erfreut über das Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt zum Spielstättenstopp

Die BfH und die Leitung der Stabsstelle Prävention zeigten sich erfreut über das Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt, das die Klage auf die Errichtung einer Spielhalle im Gewerbegebiet Nord in Hanau abgewiesen hatte. Das, so der einmütige Tenor von BfH und Stabsstelle Prävention, sei ein wichtiger Schritt zur Einschränkung der Spielsucht. Sie habe Informationen, dass auch minderjährigen Jugendlichen Einlass in die Glücksspielstätten gefunden hätten. Offensichtlich habe man das Alter der Besucher nicht richtig kontrolliert. Das Schulzentrum Hessen-Homburg und die Tümpelgartenschule seien zwar keine unmittelbaren Anlieger, sie befinde sich jedoch in fußläufiger Entfernung. Doch nicht nur Jugendliche seien gefährdet, so Fraktionsvorsitzender Oliver Rehbein. Auch Väter hätten wegen ihrer Spielsucht Hausverbot, während ihre Frauen bei der Hanauer Tafel Lebensmittel abholten. Die Vorsitzende des Präventionsrats, Frau Anne-Dorothea Stübing, begrüßt, dass das Gericht die restriktive Haltung der Stadt Hanau gegen die Neuerrichtung von Spielstätten bestätigt hat. Hier sei ein wichtiges Signal für die Suchtprävention gesetzt worden, für das sich die BfH schon immer stark gemacht habe.



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