Wählergemeinschaft - Bürger für Hanau

Redebeitrag "Lokale Nahverkehrssituation"

Frau Stadtverordnetenvorsteherin, meine Damen und Herren,
der Antrag der FDP-Fraktion, der Magistrat möge die Einrichtung einer gemeinsamen Nahverkehrsorganisation mit dem Main-Kinzig-Kreis prüfen, wird von den Koalitionsfraktionen SPD, Grüne und Bürger für Hanau abgelehnt. Zwar ist ein Prüfantrag die mildeste Form ein Anliegen zu befördern, in diesem Fall besteht kein Anlass dieses Thema aufzugreifen, da keine Notwendigkeit dafür besteht.
Die Begründung, mit einer höheren Verknüpfung eine bessere Busanbindung der Gemeinden im Altkreis Hanau an das Oberzentrum sowie eine koordinierte Linienführung von Stadt- und Regionalbussen zur Reduzierung der Fahrleistung bei gleichbleibenden Taktzeiten zur Reduzierung der Kosten erreichen zu können, ist für die Koalitionsparteien derzeit indiskutabel.
In einzelnen will ich dieses näher begründen.
Zunächst und zum Verständnis will ich, weil sicher nicht alle das Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Hessen (ÖPNVG), zuletzt geändert am 19.11.2012, kennen, zum System der lokalen Nahverkehrsorganisation (NLO), hier der Hanauer Lokalen Nahverkehrsorganisation (HLNO), das Folgende ausführen:
Hanau ist mit rund 90.770 (Stand Januar 2013) Einwohnern eine der Sonderstatusstädte im Rhein-Main-Gebiet. Als wichtiger Verkehrsknotenpunkt umfasst der Stadtbusverkehr 12 Linien, hinzu kommen Regionalbusse, die das Umland bedienen.
Nach dem ÖPNVG ist die Stadt als Aufgabenträger für den öffentlichen Personennahverkehr im Stadtgebiet verantwortlich. Die Betonung liegt auf dem Wort Stadtgebiet. Die Hanau LNO nimmt für die Stadt die Belange des öffentlichen Nahverkehrs wahr. Hierfür wurden Ihr von der Stadt Hanau die Aufgaben und erforderlichen Befugnisse übertragen, die wichtigsten hervorgehoben:
-Fahrplan- und Linienwegplanung, Erstellung des Nahverkehrsplans
-Abrechnung von Bus- und Bahnleistungen in Hanau
-Bestellung bzw. Vergabe von Verkehrsleistungen
-Vertretung der Stadt in Gremien des RMV
-Abstimmung mit den LNO der benachbarten Landkreise und Städte
-Haltestellenmanagement und Pflege der Beschilderung (wechseln der Fahrpläne)
Mit den ihnen bekannten neuen Planungen im Verkehrswesen des öffentlichen Nahverkehrs wird durch die Hanau LNO GmbH der Busverkehr weiter verbessert. Als aktuelles Beispiel verweise ich auf die Vorlage betreffend die Planung "Westbahnhof".
Die Hanauer Straßenbahn GmbH ist Betreiber des Stadtbusverkehrs, fährt die Busse und managet Marketing und Vertrieb. Sie wollen an dieser Stelle erkennen, dass die HSB und die HLNO sich ergänzen und somit ein umfassendes und aufeinander abgestimmtes ÖPNV-Angebot präsentieren.
Erlauben sie mir an dieser Stelle zu dem Gesagten eine Zwischenbemerkung:
Sollen wir diese Möglichkeiten aus der Hand geben oder uns reinreden lassen bei möglichem Stimmanteil, abgestellt auf Fahrkilometer pro Jahr?
Mit mehr als 50 Fahrzeugen legt die HSB mehr als 2,3 Mio. Kilometer jährlich zurück, weniger Kilometer als die LNO im Main-Kinzig-Kreis.
Wir stehen in Hanau kurz vor der Vollendung des Verkehrsplans der nächsten fünf Jahre. Die Umbaumaßnahmen für den neuen Kreisverkehr "Vor dem Kanaltor/Westbahnhof" sind auf den Weg gebracht. Verkehrsgutachten wurden eingeholt. Unsere Stärke in Hanau ist die erfolgreiche Umsetzung der Inhouselösung. Allein deshalb ist es undenkbar, unsere HLNO einzubringen in den Main-Kinzig-Kreis als die dann  hoheitliche Institution, die wir dann aufgeben oder wir sind zumindest im Handlungsumfang eingeschränkt. Fest steht weiter, dass die demographische Entwicklung zu Lasten des Kreises gehen wird, die Fahrgastzahlen im ländlichen Raum sind deutlich zurückgegangen, darüber sind sich auch die Fachleute einig. Hanau zeigt dagegen Zuwachsraten in der Fahrgastbeförderung.
Die Analyse der Ist-Kosten für den Stadtverkehr Hanau und der Vergleich mit den Sollkosten eines durchschnittlichen, gut geführten Unternehmens im Sinne des EuGH-Urteils vom 24. Juli 2003, bezogen auf die letzten Geschäftsjahre, bestätigt uns nur sehr deutlich, dass die Eigenständigkeit sich bewährt hat, was für die Beibehaltung der HLNO spricht.
Die Begründung der FDP-Fraktion im Antrag und der ausführliche Bericht in der FAZ vom 12.02.2013 erwecken den Anschein, dass die beiden kommunalen Organisationen bisher parallel nebeneinander her gearbeitet hätten, was per se contra legem wäre. Tatsächlich haben die Aufgabenträgerorganisationen, wie Hanau LNO und MKK LNO gemäß § 7 ÖPNVG nach Vorgabe der Aufgabenträger, hier die Stadt Hanau, die Belange des Busnahverkehrs wahrzunehmen und insbesondere das Gesamtverkehrssystem des RMV bezüglich der Mobilitätsnachfrage zu befriedigen. Hierzu gehören die regelmäßige Bedienung, möglichst kurze Reisezeiten, Anschluss- und Überganssicherheit, Pünktlichkeit, Sicherheit, Sauberkeit und aktuelle Fahrgastinformationen. Ein Zusammenschluss der Aufgabenträgerorganisationen, wie es die FDP wünscht, hat zwangsläufig ein Geben und Nehmen also Kompromisse zur Folge. Übertragung der Befugnisse der Stadt Hanau auf den Main-Kinzig-Kreis heißt Hoheitsrechte übertragen, versetzt somit die Stadt in eine schlechtere Position. Es entfällt der direkte Zugriff, was bedeutet, die Stadt kann bezüglich ihrer HSB so gut wie nichts mehr steuern, Strukturreformen können ohne die Stadt durchgeführt werden.
Die Stadt Hanau hat mit der Reform der HSB gemeinsam mit Magistrat, Stadtverordnetenversammlung, Aufsichtsrat und Geschäftsführung der HSB die Leistungsfähigkeit gesteigert und allein durch eine Linienreform eine Ergebnisverbesserung von ca. 500 Ts ? / a erzielt. Das zeigt auch deutlich, dass die Vorgaben im Nahverkehrsplan wesentlich das Ergebnis der HSB beeinflussen. Sollten wir zukünftig die Planung in andere Hände geben, wird sich die Ergebnisentwicklung unseres Verkehrsunternehmens HSB nicht mehr von uns steuern und nur schwer beeinflussen lassen. Bereits in der Vergangenheit wurden die Nahverkehrspläne der Stadt und des Kreises innerhalb der LNO aufeinander abgestimmt, dies sollte man zur Optimierung auch weiterhin tun.

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